Fragen und Antworten
Welche Vorteile habe ich beim Kauf einer denkmalgeschützten Eigentumswohnung?
Die denkmalgeschützte Eigentumswohnung bietet gegenüber einer „normalen“ Immobilie besondere Steuervorteile. Diese Vorteile sind im §7 Einkommensteuergesetz festgelegt. Erwerber einer denkmalgeschützten Immobilie können über einen Zeitraum von 12 Jahren die kompletten Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Bei einer entsprechenden persönlichen Steuerlast können somit erhebliche Steuersummen in eigenes Vermögen umgewandelt werden.
Wie viel Steuern kann ich so jährlich sparen?
Die Steuerersparnis richtet sich nach der Höhe der Sanierungsaufwendungen sowie nach der persönlichen Einkommens- bzw. Steuersituation. Mit unserem Steuersparrechner können Sie Ihre persönliche Steuerersparnis an einem Beispiel berechnen.
Wo liegen die Marktpreise für neu sanierte Denkmalimmobilien mit steuerlicher Förderung nach
§7 Einkommensteuergesetz?
Die Marktpreise richten sich wie bei allen Wirtschaftsgütern nach Angebot und Nachfrage. Um die aktuellen Preise zu dokumentieren, werden in allen großen deutschen Städten Kauf-Preissammlungen für den Immobilienmarkt geführt, die sich aus allen abgeschlossenen Kaufverträgen und Marktteilnehmern speisen. Insoweit können durch aktuelle Kaufpreissammlungen sowie durch zertifizierte Gutachter der Immobilienwirtschaft die aktuellen Preise eingeschätzt werden.
Besteht ein Risiko, dass die Steuervorteile für meine Denkmalimmobilie nicht durch das Finanzamt anerkannt werden?
Um sicher zu stellen, dass bei unseren Objekten keinerlei Probleme bei der Geltendmachung der gesetzlichen Steuervorteile auftreten, fließt selbstverständlich die aktuelle Steuergesetzgebung in unsere Prospekte und Kaufverträge ein.
Zum Beispiel wurde im Jahr 2007 seitens des Finanzministeriums die Anwendung des §15 b Einkommensteuergesetz (EStG) geändert. Diese Änderung sah vor, dass ein Kunde keine Werbungskosten außerhalb der laufenden Abschreibung geltend machen darf, um nicht die gesamten Steuervorteile zu gefährden.
Hierauf haben wir umgehend reagiert und alle Werbungskosten, wie Finanzierungsvermittlung etc. ersatzlos gestrichen. Dies kann jeder Interessent und Kunde anhand unserer aktuellen Kaufverträge und Prospekte nachvollziehen.
Wie hoch ist der Wiederverkaufswert für meine Immobilie?
Der Wiederverkaufspreis einer Immobilie richtet sich nach der aktuellen Marktlage, wobei zu beachten ist, dass die Immobilie als Anlageform als langfristige Kapitalanlage betrachtet werden muss. Dies drückt sich auch in §7 h, i EStG (Denkmalabschreibung) aus, hier beträgt die Abschreibungsdauer ab Baufertigstellung 12 Jahre. Insofern macht ein Verkauf vor Ablauf dieser Frist keinen Sinn, da erhebliche Steuervorteile verschenkt werden.
Die Immobilie ist seit Generationen ein wichtiger Baustein für die Altersabsicherung und den langfristigen Vermögensaufbau, wobei der Erwerber bei entsprechender Steuerlast und zu generierenden Steuervorteilen bei laufenden Mieteinnahmen den geringsten Teil beisteuern muss.
Warum werde ich von sogenannten Schutzgemeinschaften angeschrieben? Wer steckt dahinter?
Das Motiv dieser vermeintlichen Schutzgemeinschaften ist keineswegs gemeinnütziger Natur. Hinter diesen von Anwälten initiierten Verbraucherschutzorganisationen steht der Zweck, für ihre Kanzleien massenweise Kundenmandate zu akquirieren. Die provozierten Klagen haben zwar keine Aussicht auf Erfolg. Es ist für den Anwalt dennoch ein lukratives Geschäft: Für jeden Schriftsatz im Vorfeld einer Klage erhält der Anwalt eine erhebliche Vergütung.
Wie verhalte ich mich, wenn ich von sogenannten Schutzgemeinschaften oder Rechtsanwälten kontaktiert werde?
Sollten Sie zu diesem Thema Fragen oder sogar ein derartiges Schreiben erhalten haben, stehen wir Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung. Denkbar ist natürlich auch, dass Sie eine dritte, neutrale Person um Rat bitten (Steuerberater oder Rechtsanwalt). Von einer Kontaktaufnahme mit einer derartigen „Schutzgemeinschaft“ oder einer werbenden Kanzlei raten wir dringend ab.
In den Schreiben dieser sogenannten Schutzgemeinschaften oder Kanzleien wird regelmäßig mit unhaltbaren Behauptungen gearbeitet, um ganze Eigentümergemeinschaften zu verunsichern. Die Adressen werden dabei oft unter Umgehung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erlangt. Deshalb ist im Umgang mit diesen Absendern Vorsicht geboten.

